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Näheres dazu

Das Vertragsrecht umfasst alle Angelegenheiten im Bezug auf privatrechtliche Schuldverhältnisse. Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz: pacta sunt servanda, was so viel heißt, wie: Verträge sind einzuhalten. Oftmals ist aber bereits umstritten, ob bereits ein Vertrag geschlossen wurde und wenn ja, mit wem und über welchen Inhalt. Weiter stellen sich fragen über Lösungsmöglichkeiten von einem etwaigen Vertrag, gibt es Widerrufsrechte oder Anfechtungsrechte? Oder stehen Ihnen Rücktrittsrechte, Schadenersatzansprüche, ... zu? Wir überprüfen für Sie all diese Fragen und raten Ihnen dann zu der bestmöglichen Vorgehensweise.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht im Überblick:

  • Prüfung von Vertragsschlüssen
  • Durchsetzung von Leistungsklagen
  • Empfehlung von Gestaltungserklärungen (Anfechtung, Rücktritt, ...)
  • Geltendmachung von Sekundärleistungsansprüchen (Minderung, Schadenersatz, ...)