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Näheres dazu

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zum allgemeinen Zivilrecht zählen alle Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen und juristischen Personen des Privatrechts. Nahezu alle Verträge des alltäglichen Lebens, wie zum Beispiel der Kauf von Lebensmitteln, fallen unter das allgemeine Zivilrecht. Es umfasst als Grundbaustein des gesamten Zivilrechts Regeln, die für alle zivilrechtlichen Angelegenheiten gelten.

Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, etc.). Darüber hinaus kann es um Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche gehen.

Unsere Leistungen im Allgemeinen Zivilrecht im Überblick:

  • Durchsetzung von Herausgabeansprüchen
  • Haftungsfragen aufgrund Deliktsrecht
  • Unterlassungsansprüche / Beseitigungsansprüche
  • Sachenrecht